Nationales elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen
RENTRI ist das Instrument, auf dem das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit das System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen basiert, und sorgt für die Digitalisierung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Handhabung und dem Transport von Abfällen.
Der Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform – als Alternative zum digitalen FIR bis zum 15. September 2026
Bis zum 15. September 2026 kann das FIR weiterhin in Papierform als Alternative zum digitalen Format ausgestellt werden. Das vom Erzeuger/Besitzer gewählte Format bestimmt die Art und Weise der Handhabung durch die gesamte Lieferkette.
Veröffentlichung des Direktorialdekrets, das die operativen Modalitäten für die Verwaltung des digitalen FIR im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste festlegt, sofern diese nicht auf planmäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten zurückzuführen ist
Erlass des Direktorialdekrets Nr. 25 vom 5. Februar 2026 mit den „Operativen Modalitäten für die Verwaltung des Abfallbegleitscheins in digitaler Form, die sowohl im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste, die nicht auf ordentliche oder außerordentliche Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, als auch im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung oder der digitalen Authentifizierungsdienste anzuwenden sind“
Ausnahmen von der Eintragungspflicht ins RENTRI
Das Gesetz Nr. 199 vom 30.12.2025 hat den Absatz 3-bis des Artikels 188-bis des GvD vom 3. April 2006, Nr. 152 ersetzt und die Ausnahme von der Verpflichtung zur Eintragung ins RENTRI für Konsortien bzw. individuelle oder kollektive Bewirtschaftungssysteme gemäß Artikel 237, Absatz 1 sowie für Abfallerzeuger, auf die die Bestimmungen gemäß Artikel 190, Absätze 5 und 6 Anwendung finden, verfügt.