Nationales elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen
RENTRI ist das Instrument, auf dem das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit das System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen basiert, und sorgt für die Digitalisierung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Handhabung und dem Transport von Abfällen.
Seit 15. Dezember 2024 sind die Dienste für die RENTRI-Eintragung aktiv.
Bis zum 13. Februar 2025 müssen sich rund siebzigtausend Betreiber eintragen, darunter: Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, Abfalltransporteure, Abfallvermittler und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die gefährliche Abfälle oder nicht gefährliche Abfälle aus industriellen und handwerklichen Verarbeitungen sowie aus der Behandlung von Abfällen, Wasser und Rauchgasen erzeugen.
Veröffentlichung einiger vom Art. 21 des M.D. 59/2023 vorgesehenen Direktorialdekrete
Es wurden drei Direktorialdekrete bezüglich folgender Themen veröffentlicht: die Merkmale, die Geolokalisierungs-systeme für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen gewährleisten müssen, die Handbücher zur Unterstützung der Nutzer und Betreiber und das Akkreditierungs-verfahren für die in Artikel 19, Absatz 4 des M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023 genannten Körperschaften und Verwaltungen.
Unterlagen für den Nachweis der Voraussetzungen gemäß Art. 18 des M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023 von Seiten der Bevollmächtigten
Veröffentlichung der Unterlagen, die die Betreiber eines organisierten Sammelsystems, die Wirtschaftsverbände oder deren Dienstleistungsunternehmen dem Antrag um Eintragung zum Nachweis einiger Voraussetzungen, die in den Richtlinien im Anhang des Direktorialdekrets Nr. 143 vom 6. November 2023 festgelegt sind, beilegen müssen.