Der Abfallbegleitschein (FIR - Formulario di identificazione del rifiuto) in Papierform – alternative Anwendung zum digitalen FIR bis zum 15. September 2026
Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 200 vom 31. Dezember 2025, umgewandelt in Gesetz Nr. 26 vom 27. Februar 2026, das am 1. März 2026 in Kraft getreten ist, sieht Folgendes vor:
• Absatz 5-bis legt fest, dass ab dem in Artikel 13, Absatz 1, Buchstabe c der Verordnung, wovon im Dekret des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit Nr. 59 vom 4. April 2023, genannten Datum bis zum 15. September 2026 alternativ zu den in Artikel 7, Absatz 8 desselben Dekrets vorgesehenen Modalitäten der Abfallbegleitschein (FIR) weiterhin in Papierform ausgestellt werden kann;
• Absatz 5-septies sieht vor, dass in Artikel 258 des GvD Nr. 152 vom 3. April 2006 der Absatz 10-bis eingefügt wird, der festlegt, dass bei der erstmaligen Anwendung der Bestimmungen über die Übermittlung der Daten an das in Artikel 188-bis genannte Register, die im zweiten Satz von Absatz 10 genannten Sanktionen, die sich ausschließlich auf die unterlassene oder unvollständige Übermittlung der in den Abfallbegleitscheinen enthaltenen Daten beziehen, ab dem 15. September 2026 gelten.
Aufgrund der oben genannten Bestimmungen wird klargestellt, dass:
• bis zum 15. September 2026 kann das FIR in Papierform ausgestellt werden, alternativ zu dem in Art. 7 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 vorgesehenen digitalen Format;
• die Sanktionen wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung der in den Abfallbegleitscheinen enthaltenen Daten an das RENTRI gelten ab dem 15. September 2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Format, in dem der Erzeuger/Besitzer das FIR ausstellt, die Vorgehensweise der Verwaltung über die gesamte Lieferkette bestimmt.
Insbesondere:
• wenn der Erzeuger/Besitzer den Abfallbegleitschein in digitaler Form ausstellt, muss die gesamte Lieferkette (Beförderer, Empfänger) den Abfallbegleitschein in digitaler Form verwalten
• wenn der Erzeuger/Besitzer den Abfallbegleitschein in Papierform ausstellt, muss die gesamte Lieferkette (Beförderer, Empfänger) den Abfallbegleitschein in derselben Papierform verwalten.