FIR: Aufhebung der Sicherheitsanweisungen
Am 31. März 2026 wurde auf dem RENTRI-Portal und auf der Website des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe eine Mitteilung veröffentlicht, mit der die Aufhebung der Sicherheitsanweisungen für die Verwaltung des digitalen FIR mit Wirkung ab 00:00 Uhr am 14. April 2026 angekündigt wurde.
Da das Gesetz Nr. 26 vom 27. Februar 2026 vorsieht, dass das FIR vom 1. März bis zum 15. September nach Wahl des Erzeugers/Besitzers in Papier- oder digitaler Form ausgestellt werden kann, können die beim RENTRI eingetragenen Subjekte vom 14. April bis zum 15. September 2026 das FIR auf folgende Weise ausstellen:
- digital: bleibt bis zur Annahme in digitaler Form; Beförderer und Empfänger verwalten es digital; der Ausdruck ersetzt nicht den digitalen Abfallbegleitschein; die Datenübermittlung an RENTRI ist für gefährliche Abfälle verpflichtend;
- in Papierform: wird von allen Beteiligten vollständig in Papierform abgewickelt. Die Entscheidung liegt beim Erzeuger/Besitzer, und die gesamte Lieferkette muss dieselbe Vorgehensweise anwenden. Ab 16. September 2026 wird das digitale FIR für alle beim RENTRI Eingetragenen verpflichtend.
Die Entscheidung liegt beim Erzeuger/Besitzer, und die gesamte Lieferkette muss sich an diese Vorgehensweise halten.
Ab 16. September 2026 wird das digitale FIR für alle beim RENTRI Eingetragenen verpflichtend.