Veröffentlichung des Direktorialdekrets, das die operativen Modalitäten für die Verwaltung des digitalen FIR im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste festlegt
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel 21, Absatz 1 des Ministerialdekrets Nr. 59 von 2023, das die Ausarbeitung eines oder mehrerer Direktorialdekrete vorsieht, um unter anderem die operativen Modalitäten zur Gewährleistung der Datenübermittlung an das RENTRI und dessen Betrieb sowie die Anweisungen für den Zugang und die Eintragung der Betreiber im genannten nationalen elektronischen Register festzulegen, die IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität dieses Registers mit den von den Betreibern eingesetzten Systemen sowie die Funktionsweise der Hilfsinstrumente und Dienste, die den Betreibern zur Erleichterung der Erfüllung der vorgesehenen Verpflichtungen im Bereich der Rückverfolgbarkeit von Abfällen zur Verfügung gestellt werden, wurde das Direktorialdekret Nr. 25 vom 5. Februar 2026 mit den „Richtlinien für die Verwaltung des Abfallbegleitscheins in digitaler Form, die sowohl im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste, die nicht auf ordentliche oder außerordentliche Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, als auch im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung oder der digitalen Authentifizierungsdienste anzuwenden sind“ erlassen.
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