Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes für den Druck des Ein- und Ausgangsregisters und Vidimation der Abfallbegleitscheine (FIR) und digitalen Register
Das Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit hat, um den organisatorischen Erfordernissen der Unternehmen und des Handelskammersystems gerecht zu werden, den 4. November 2024 als Starttermin für die Nutzung des Dienstes für den Druck auf Papier des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters festgelegt, das bei den Handelskammern (CCIAA) vidimiert werden muss.
Der Dienst ist über das RENTRI-Portal zugänglich und erfordert keine Registrierung oder Eintragung.
Betreiber, die sich nicht innerhalb 13. Februar 2025 ins RENTRI eintragen müssen, müssen mit Hilfe des auf dem Portal www.rentri.gov.it verfügbaren Dienstes, das Ein- und Ausgangsregisters auf Papier drucken und anschließend bei der Handelskammer vidimieren.
Dies muss vor der ersten Registrierung im Ein- und Ausgangsregister erfolgen und ist somit auch nach der Fälligkeit am 13. Februar 2025 möglich.
Die digitale Vidimation der Abfallbegleitscheine (FIR) und der Ein- und Ausgangsregister kann von den Betreibern, mit Hilfe der von RENTRI zur Verfügung gestellten Dienste, ab dem 23. Jänner 2025 vorgenommen werden.
Die neuen Modelle können ab dem 13. Februar 2025 verwendet werden.