Eröffnung der RENTRI-Eintragungen
Seit 15. Dezember 2024 sind die Dienste für die RENTRI-Eintragung aktiv
Bis zum 13. Februar 2025, der ersten im M.D. 59/2023 festgelegten Frist für die Eintragung, müssen sich etwa siebzigtausend Betreiber eintragen, die in folgende Kategorien fallen:
• Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen,
• Abfalltransporteure und -vermittler,
• Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die gefährliche Abfälle oder nicht gefährliche Abfälle aus der industriellen und handwerklichen Verarbeitung sowie aus der Behandlung von Abfällen, Wasser und Rauchgasen erzeugen.
Ab 13. Februar 2025 müssen diese Subjekte ihre Ein- und Ausgangsregister nach den neuen Modellen und in digitaler Form führen und dabei ihre eigenen Verwaltungssysteme oder die von RENTRI bereitgestellten Hilfsdienste nutzen.
Ab demselben Datum müssen alle Betreiber, auch die nicht eingetragenen, die neuen Formulare der Abfallbegleitscheine in Papierform verwenden, die entweder über die Verwaltungssysteme der Nutzer oder über die von RENTRI zur Verfügung gestellten Hilfsdienste digital vidimiert und ausgefüllt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie in den von RENTRI zur Verfügung gestellten Tutorials und Präsentationen:
Die neuen Regeln für die Verwaltung der Abfallbegleitscheine (FIR)
Die neuen Regeln für die Verwaltung der Ein- und Ausgangsregister