Eintragung ins RENTRI der Erzeuger des dritten Zeitfensters
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Für Abfallerzeuger, die sich im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis zum 13. Februar 2026 eintragen müssen, steht nun das Informationsmaterial zu folgenden Themen zur Verfügung:
• Verpflichtete Subjekte
• Eintragungsverfahren
• Antworten auf einige Fragen, die vom Assistenzdienst gesammelt wurden
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