Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 213 vom 23/12/2022
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 213 vom 23. Dezember 2022 mit den „Ergänzenden und korrigierenden Bestimmungen zum GvD Nr. 116 vom 3. September 2020 zur Umsetzung der (EU) Richtlinie 2018/851, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/852, zur Änderung der Richtlinie 1994/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ wurde am 1. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dieser Maßnahme wird Teil IV des GvD 152/2006 abgeändert, und zwar in Bezug auf Titel I (Abfallbewirtschaftung), Titel II (Verpackungsbewirtschaftung), Titel III (Bewirtschaftung bestimmter Abfallarten) und Anhang D (Abfallverzeichnis).
Insbesondere die Änderungen von Artikel 188 bis des GvD 152 von 2006 über das System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen bestätigen, dass die Verwaltung des nationalen elektronischen Registers für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen dem Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit anvertraut wird, das mit der technischen und operativen Unterstützung des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe arbeitet. Außerdem wird festgelegt, dass die Betriebskosten des RENTRI durch die Einnahmen aus den Sekretariatsgebühren und dem bei der Eintragung und danach jährlich zu entrichtenden Beitrag gedeckt werden.