Direktorialdekret vom 21. September 2023
Die Verordnung zur Regelung des Systems zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen und des nationalen elektronischen Registers für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen und diesbezüglichen Anhänge, die das Modell des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters und des Abfallbegleitscheins gemäß den Artikeln 190 und 193 des gesetzesvertretenden Dekrets 152/2006 definieren, wurde mit M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023, veröffentlicht im Amtsblatt am 31. Mai 2023, verabschiedet;
Artikel 13 der genannten Verordnung legt den Zeitrahmen für die Eintragung der betroffenen Subjekte ins RENTRI ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung fest, während die Artikel 9, 4 und 7 der genannten Verordnung den Zeitrahmen für die Anwendbarkeit der neuen Modelle sowie die allgemeinen Bestimmungen über das chronologische Ein- und Ausgangsregister und den Abfallbegleitschein in digitalem Format festlegen;
Einige der in der genannten Verordnung enthaltenen Bestimmungen enthalten Verweise auf Zeiträume, die sich auf das Inkrafttreten der vorgeschriebenen Verpflichtungen beziehen;
Das Direktorialdekret vom 21. September 2023 enthält präzise und einheitliche Angaben, um den betroffenen Subjekten die Einhaltung der Fristen für die Eintragung in das RENTRI und der anderen in der genannten Verordnung vorgesehenen Fristen zu erleichtern.