Leitlinien/Richtlinien für die Übermittlung der Daten an RENTRI
Das Direktorialdekret Nr. 143/2023 legt die in Artikel 21, Absatz 1, Buchstaben a), b), c) und g) des Dekretes des Ministeriums für Umwelt und energetische Sicherheit Nr. 59 vorgesehenen Leitlinien/Richtlinien fest
• Richtlinien, um die Übermittlung von Daten an RENTRI sicherzustellen und dessen Betrieb zu gewährleisten gemäß Absatz 1 Buchstabe a);
• Anweisungen für den Zugang zum System und die Eintragung ins RENTRI durch die Betreiber, wovon in Absatz 1 Buchstabe b);
• IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität des nationalen elektronischen Registers mit den von den Betreibern verwendeten Systemen gemäß Absatz 1 Buchstabe c);
• Funktionsweise der Hilfsinstrumente und -dienste, die den Betreibern für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Buchstabe g) zur Verfügung gestellt werden.