Modalitäten zum Ausfüllen des Ein- und Ausgangsregisters und des Abfallbegleitscheins
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Das Direktorialdekret Nr. 251/2023 definiert die in Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe d) des Dekretes des Ministeriums für Umwelt und energetische Sicherheit Nr. 59 vom 4. April 2023 vorgesehenen Modalitäten in Bezug auf die genaue Vorgehensweise beim Ausfüllen der Modelle gemäß den Artikeln 4 und 5 des oben genannten M.D. Nr. 59 von 2023:
- Anweisungen für das Ausfüllen des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters;
- Anweisungen für das Ausfüllen des Abfallbegleitscheins.