Mehr über RENTRI erfahren
RENTRI ist das neue informatische System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, vorgesehen vom Art. 188-bis der Gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 152 von 2006, das direkt vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit mit technischer/operativer Unterstützung des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe verwaltet wird.
Die Anwendung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit, vorgesehen von der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, ermöglicht die Erfassung und das Monitoring von Umweltdaten, die nicht nur für Überwachungs- und Kontrolltätigkeit, sondern auch für die vom Ministerium verfolgte Umweltpolitik genutzt werden können.
RENTRI führt ein neues digitales Verwaltungsmodell zur Erfüllung von Verpflichtungen ein, die laut G.V. Nr. 152/2006 vorgesehen sind, wie die Ausstellung der Abfallbegleitscheine und die Führung der chronologischen Ein- und Ausgangsregister. Durch Erfassen der Daten, die in diesen Dokumenten enthalten sind, wird ein konstantes Monitoring der Abfall- und Materialbewegungen gewährleistet, basierend auf der Überprüfung jeder einzelnen europäischen Abfallkennziffer und eines jeden Ortes an dem Abfälle anfallen.
RENTRI stellt eine Schnittstelle zwischen ökologischem und digitalem Wandel dar, ermöglicht eine Synergie zwischen den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen und schafft Vorteile für alle betroffenen Akteure, von den Institutionen zu den Kontrollorganen bis hin zu den Unternehmen.
Insbesondere ermöglicht das RENTRI:
- der öffentlichen Verwaltung einen konstanten Daten- und Informationsfluss über die Abfallbewegungen zur Verfügung zu stellen, die der Umweltpolitik und regionalen Planung dienlich sind;
- die Kontrollorgane in der Vermeidung und Bekämpfung illegaler Abfallbewirtschaftung zu unterstützen, indem es die Kontrollierbarkeit auf der Grundlage digitaler Dokumente erleichtert;
- die für die Unternehmen vorgesehenen Verpflichtungen schnellstmöglich und einfach zu erfüllen, durch Vereinfachung der Verfahren auch mittels Nutzung von Instrumenten zur Unterstützung des digitalen Wandels, die vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit bereitgestellt werden;
- Zeitersparnis bei der Übermittlung von Daten, die für die Überwachung und Berichterstattung über die Erreichung der europäischen Zielvorgaben für Wiederverwertung und Recycling erforderlich sind;
- Millionen Dokumente in Papierform digital zu verwalten.
Das RENTRI wird wie folgt unterteilt:
a) meldeamtlicher Teil, der die Daten der eingetragenen Subjekte und Informationen zu den spezifischen Genehmigungen beinhaltet
b) Teil Rückverfolgbarkeit, der die Umweltdaten hinsichtlich der Verpflichtungen laut Artikel 190 und 193 der Gesetzesvertretenden Verordnung 152/2006 und, sofern vorgesehen, die Daten über die Transportwege beinhaltet.