Für wen?


Der Zugang zum Bereich ist den Subjekten laut Art. 18 des Dekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 vorbehalten: 

  • Wirtschaftsverbände;
  • Betreiber des Sammeldienstes;
  • Betreiber des organisierten Sammelsystems laut Art. 183, Abs. 1, Buchstabe pp) der Gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 152 vom 3. April 2006. 




Wofür?


Die Betreiber greifen auf den DEMO-Bereich von RENTRI zu, um folgende Funktionen zu testen:

a) RENTRI-Eintragungsverfahren;

b) Verwaltung der Vollmachten mit vereinfachten Verfahren.  Die Bevollmächtigten können im RENTRI DEMO-Bereich die IT-Strukturen anpassen, die sie in der Testphase verwenden; 

c) Dienste, die die Interoperabilität zwischen den Verwaltungssystemen der Nutzer und dem RENTRI und für die digitale Vidimation des Registers sowie für die Übermittlung der Daten der Register ermöglichen.




Zugang


Der Zugang erfolgt durch digitale Authentifizierung, mit:

  • SPID für eine natürliche Person
  • SPID für eine juristische Person
  • Nationale Servicekarte (CNS)
  • Elektronische Identitätskarte (CIE)  

Wurden die Vorrichtungen der digitalen Identität auf eine natürliche Person ausgestellt, muss diese befugt sein das Unternehmen zu vertreten oder sie muss aufgrund eines entsprechenden Verfahrens von Seiten des Unternehmens, der Körperschaft oder der Organisation ermächtigt worden sein, operativ tätig zu werden.




Handbuch


Bevollmächtigte können das Handbuch mit den Anleitungen für den Zugang und die Eintragung in das RENTRI im DEMO-Bereich einsehen.