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      Decreti direttoriali di cui all’art. 21 del Decreto ministeriale del 4 aprile 2023, n. 59
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    Übersichtsblatt

    Veröffentlicht am: 23.04.2026

    Direktorialdekrete gem. Art. 21 des MD Nr. 59 vom 4. April 2023.

    Art. 21 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 sieht vor, dass die zuständige Generaldirektion des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit nach Anhörung des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe mit einem oder mehreren Direktorialdekreten Folgendes festlegt:

    a. die operativen Verfahren zur Gewährleistung der Datenübermittlung an das RENTRI und dessen Funktionsweise sowie die Überwachung mit den entsprechenden Indikatoren, auch unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679;

    b. die Anweisungen für den Zugang und die Eintragung der Betreiber ins RENTRI, die Datenschutzerklärung für die Einholung der erforderlichen Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, die unter anderem die Art der erhobenen Daten, die Dauer ihrer Speicherung in den Informationssystemen, die verfolgten Zwecke, die durchzuführenden Verfahren, die Identifizierung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Rolle der daran beteiligten Personen enthält;

    c. die IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität des RENTRI mit den von den Betreibern verwendeten Systemen;

    d. die Modalitäten zum Ausfüllen der Modelle gemäß den Artikeln 4 und 5 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023;

    e. die Voraussetzungen für Beratungsdienste von Seiten der betroffenen Verwaltungen;

    f. die Handbücher und Anleitungen zur Unterstützung der Betreiber und Nutzer;

    g. die Funktionsweise der Hilfsdienste gemäß Artikel 20 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023;

    Bislang wurden alle hier nachfolgend angeführten Direktorialdekrete erlassen, mit denen die operativen Verfahren gem. Art. 21 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 festgelegt wurden.


    Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 – Genehmigung der operativen Verfahren (Buchstaben a), b), c), g) gemäß Absatz 1 des Artikels 21)

    Das Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 legt die in Artikel 21 Absatz 1 Buchstaben a), b), c) und g) des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 vorgesehenen operativen Verfahren fest, insbesondere:


    - Verfahren zur Gewährleistung der Datenübermittlung an das RENTRI und dessen Funktionsweise gemäß Absatz 1 Buchstabe a).

    - Anweisungen für den Zugang und die Eintragung ins RENTRI der in Absatz 1 Buchstabe b) genannten Betreiber.

    - IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität des nationalen elektronischen Registers mit den von den Betreibern verwendeten Systemen gemäß Absatz 1 Buchstabe c).

    - Funktionsweise der Hilfsmittel und Dienste, die den Betreibern zur Erfüllung der unter Buchstabe g) genannten Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.


    Direktorialdekret Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 – Genehmigung der Modalitäten zum Ausfüllen der Modelle (Buchstabe d) gemäß Absatz 1 des Artikels 21)

    Das Direktorialdekret Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 legt gem. den Bestimmungen des Artikels 21, Absatz 1, Buchstabe d) des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 die Modalitäten für das Ausfüllen der in den Artikeln 4 und 5 desselben Dekrets genannten Modelle fest:

    - Anleitungen zum Ausfüllen des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters der Abfälle;

    - Anleitungen zum Ausfüllen des Abfallbegleitscheins.


    Direktorialdekret Nr. 255 vom 12. Dezember 2024 - Genehmigung des Verfahrens zur Akkreditierung bei RENTRI für Körperschaften und Verwaltungen (Buchstabe e) gemäß Absatz 1 des Artikels 21).

    Mit Direktorialdekret Nr. 255 vom 12. Dezember 2024 wurde das Verfahren zur Akkreditierung für die in Artikel 19 Absatz 4 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 genannten Körperschaften, Verwaltungen und Kontrollorgane genehmigt, welche diese zur Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeiten beim Zugang zu den im RENTRI enthaltenen Informationen befolgen müssen.


    Direktorialdekret Nr. 254 vom 12. Dezember 2024 – Genehmigung Handbücher (Buchstabe f) gem. Absatz 1 des Artikels 21 des Ministerialdekrets vom 4. April 2023, Nr. 59).

    Mit Direktorialdekret Nr. 254 vom 12. Dezember 2024 wurden gem. Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe f) des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 folgende Handbücher genehmigt:

    - Handbuch für die Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters über die Hilfsdienste;

    - Handbuch zum Ausstellen der Abfallbegleitscheine (FIR) in Papierform über die Hilfsdienste;

    - Handbuch für den Zugang und die Eintragung der Betreiber in das RENTRI;

    - Handbuch für den Zugang und die Eintragung der Bevollmächtigten in das RENTRI;

    - Handbuch für den Zugang und die Registrierung bei RENTRI der nicht zur Eintragung verpflichteten Abfallerzeuger.


    Direktorialdekret Nr. 319 vom 30. Oktober 2025 – Genehmigung der operativen Verfahren, die im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste anzuwenden sind

    Mit Direktorialdekret Nr. 319 vom 30. Oktober 2025 wurden die operativen Modalitäten genehmigt, die im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste anzuwenden sind.

    Das Dekret legt einerseits fest, wie das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit die Nutzer über die in den oben genannten Fällen zu ergreifende Verhaltensweisen informiert, und andererseits, welche Notfall- oder Schadensbegrenzungsmaßnahmen die Nutzer ergreifen können/müssen.


    Direktorialdekret vom 5. Februar 2026, Nr. 25 – Genehmigung der „Operativen Verfahren, die im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste für die Verwaltung des Abfallbegleitscheins in digitaler Form (Buchstaben a), b), c) und g) gemäß Absatz 1 des Artikels 21) des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023) anzuwenden sind.

    Mit Direktorialdekret Nr. 25 vom 5. Februar 2026 wurden die „Operative Verfahren für die Verwaltung des Abfallbegleitscheins in digitaler Form, die sowohl im Falle einer Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste anzuwenden sind, sofern diese nicht auf ordentliche oder außerordentliche Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, als auch im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung oder der vom Betreiber genutzten digitalen Authentifizierungsdienste, aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und nicht auf mangelhafte Wartung oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind“ genehmigt.

    Die Dekrete können im Abschnitt „Decreti Direttoriali” (Direktorialdekrete) auf der institutionellen Website des RENTRI unter https://www.rentri.gov.it/it eingesehen werden.


    Operative Verfahren Art. 21 des MD Nr. 59 vom 4. April 2023 Direktorialdekret
    Absatz 1, Buchstabe a) D.D. Nr. 143 vom 6. November 2023
    D.D. Nr. 319 vom 30. Oktober 2025
    D.D. Nr. 25 vom 5. Februar 2026
    Absatz 1, Buchstabe b) D.D. Nr. 143 vom 6. November 2023
    D.D. Nr. 319 vom 30. Oktober 2025
    D.D. Nr. 25 vom 5. Februar 2026
    Absatz 1, Buchstabe c) D.D. Nr. 143 vom 6. November 2023
    D.D. Nr. 319 vom 30. Oktober 2025
    D.D. Nr. 25 vom 5. Februar 2026
    Absatz 1, Buchstabe d) D.D. Nr. 251 vom 19. Dezember 2023
    Absatz 1, Buchstabe e) D.D. Nr. 255 vom 12. Dezember 2024
    Absatz 1, Buchstabe f) D.D. Nr. 254 vom 12. Dezember 2024
    Absatz 1, Buchstabe g) D.D. Nr. 143 vom 6. November 2023
    D.D. Nr. 319 vom 30. Oktober 2025
    D.D. Nr. 25 vom 5. Februar 2026

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