DEMO-Bereich

Art. 188 bis der G.V. 152/2006 welcher das RENTRI einführt, sieht entsprechende Kriterien für die schrittweise Eintragung der Betreiber und eine vorherige Testphase vor.

Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit startet daher eine Testphase des RENTRI auf freiwilliger Basis, um die Nutzer an das System RENTRI heranzuführen, damit sie sich mit den Abläufen und Verpflichtungen vertraut machen und, gegebenenfalls, die Nutzerfreundlichkeit vor der eigentlichen Inbetriebnahme verbessern können. 

Die Erprobung erfolgt im DEMO-Bereich RENTRI-DEMO, wobei dieselben Zugangsbedingungen und dieselbe Funktionalität gegeben sind wie beim offiziellen Portal. Neben der Möglichkeit, technische Probleme in Zusammenhang mit der Nutzung des informatischen Systems zeitnah zu beheben, werden den Nutzern folgende Möglichkeiten geboten: 

  • Analyse der Informationen, die im Zuge der Registrierung übermittelt werden müssen;
  • Überprüfung der Funktionalitäten der Hilfsdienste die von RENTRI für die Führung der chronologischen Ein- und Ausgangsregister in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden;
  • Überprüfung der Funktionalitäten der Hilfsdienste die von RENTRI für die Vidimation und Ausstellung der neuen Abfallbegleitscheine in Papierform zur Verfügung gestellt werden;
  • Testen der Regeln und der Abläufe für die Interoperabilität zwischen den Nutzersystemen und dem RENTRI.

Die vollständige Inbetriebnahme des RENTRI erfolgt ab dem 15. Dezember 2024, wie vom Art. 13 des Dekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 (geklärt mit Direktorialdekret Nr. 97 vom 21. September 2023), vorgesehen.  

Der DEMO-Bereich bleibt auch nach vollständiger Operativität des RENTRI weiter zugänglich.


DEMO-Bereich nicht eingetragene Abfallerzeuger

Abfallerzeuger, die sich nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in das RENTRI eintragen müssen.

DEMO-Bereich Bevollmächtigte

Wirtschaftsverbände oder deren Dienstleistungsunternehmen, Betreiber des Sammeldienstes oder des organisierten Sammelsystems

DEMO-Bereich Dienste für Interoperabilität

Die Dienste für Interoperabilität ermöglichen die Übermittlung der Daten der chronologischen Ein- und Ausgangsregister und der Daten der Abfallbegleitscheine über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API). Die Dienste sind an Betreiber und Bevollmächtigte gerichtet.