Aktivierung


Der Zugang zum Bereich Bevollmächtigte wird ab dem 15. Dezember 2024 freigeschaltet 



Wer hat Zugang?


Der Zugang ist Subjekten gemäß Art. 18 der Verordnung vorbehalten: 

  • Repräsentative Wirtschaftsverbände auf Staatsebene oder deren Dienstleistungsunternehmen;
  • Betreiber des Sammeldienstes (bzw. Beauftragter des integrierten Systems zur Bewirtschaftung der Hausabfälle, zu verstehen als Gesamtheit der Tätigkeiten zur Optimierung der Abfallwirtschaft, einschließlich der Gemeinden die sie in Eigenregie bewirtschaften);
  • Betreiber des organisierten Sammelsystems laut Art. 183, Absatz 1, Buchstabe pp) der Gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 152 vom 3. April 2006.




Um was zu tun?


Die Bevollmächtigten greifen auf den Bereich zu, um sich in das RENTRI einzutragen, unter Berücksichtigung der in der Verordnung über die Funktionsweise des RENTRI (Art. 13) vorgesehenen Fristen.

Die Bevollmächtigten greifen auf diesen Bereich zu, um folgende Vorgänge durchzuführen: 

  • Verwalten der Vollmachten mit vereinfachten Verfahren durch Eingabe der Namen der Abfallerzeuger, von denen sie die Vollmacht zur Eintragung in das RENTRI erhalten haben.
  • Übermitteln der Daten des Ein- und Ausgangsregisters und der Formulare im Namen der Abfallerzeuger.
  • Abfragen von Informationen zu den eigenen meldeamtlichen Daten oder jenen der Betreiber, von denen sie die Vollmacht erhalten haben und das Überprüfen der übermittelten Daten. 
  • Herunterladen des von RENTRI ausgestellten Zertifikats, wenn man NICHT über eigenständige Remote-Signaturlösungen verfügt.  
  • Das Zertifikat ermöglicht die Übermittlung der Daten an das RENTRI unter Berücksichtigung der von AgID definierten technischen Regeln für die Interoperabilität von Anwendungen von und zu öffentlichen Verwaltungen.
  • Zahlen der Jahres- und Sekretariatsgebühren über die Plattform PagoPA, auch im Namen der delegierenden Erzeuger.




Zugang


Der Zugang erfolgt durch digitale Authentifizierung, mit:

  • SPID für eine natürliche Person
  • SPID für eine juristische Person
  • Nationale Servicekarte (CNS)
  • Elektronische Identitätskarte (CIE)  


Wurden die Vorrichtungen der digitalen Identität auf eine natürliche Person ausgestellt, muss diese befugt sein das Unternehmen zu vertreten oder sie muss aufgrund eines entsprechenden Verfahrens von Seiten des Unternehmens, der Körperschaft oder der Organisation ermächtigt worden sein, operativ tätig zu werden.