Rollback-Funktion: verfügbare Zeit auf 30 Minuten verlängert
Nach Rücksprache mit den betroffenen Interessengruppen wurde die Rollback-Funktion von 15 auf 30 Minuten verlängert.
Der Betreiber kann bei Bedarf die Rollback-Funktion nutzen, um seine Unterschrift zu annullieren und den digitalen FIR in den vorherigen Zustand zurückzusetzen, um die zuletzt eingegebenen Daten zu ändern, sofern diese nicht bereits von einem anderen Betreiber unterzeichnet wurden.
Die Rollback-Funktion kann unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
• das xFIR wurde zuvor noch nicht heruntergeladen;
• der Empfänger hat die Kopie des FIR noch nicht zurückgesendet.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf dem Informationsblatt Annullierung einer auf dem digitalen FIR angebrachten Unterschrift.