Aktualisierung der Modalitäten zum Ausfüllen des Abfallbegleitscheins (FIR) und des Ein – und Ausgangsregisters der Abfälle
Mit Direktorialdekret Nr.210 vom 31. Juli 2026, erlassen im Sinne des Art. 21, Abs. 1, Buchst. d) des Dekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit, wurde die Aktualisierung der Modalitäten zum Ausfüllen für die in den Artikeln 4 und 5 desselben Ministerialdekrets vorgesehenen Modelle gemäß den nachstehenden Anlagen genehmigt:
- Anlage 1 – Modalitäten zum Ausfüllen des Modells gemäß Art. 4
„Anleitung zur Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters für Abfälle – Juli 2026“
- Anlage 2 – Modalitäten zum Ausfüllen des Modells gemäß Art. 5
„Anleitung zur Ausfüllung des Abfallbegleitscheins (FIR) – Juli 2026“
Die Aktualisierungen betreffen vorwiegend die Anpassung des Textes der Anweisungen zu Klarstellungen, die in den auf dem RENTRI-Portal veröffentlichten Informationsblättern enthalten sind, die Korrektur von Tipp- und Schreibfehlern sowie die Einführung nützlicher Hinweise für die Anfragen der Nutzer, sowohl in Bezug auf das chronologische Ein – und Ausgangsregister der Abfälle als auch auf den Abfallbegleitschein (FIR).