Modalitäten zum Ausfüllen des Ein – und Ausgangsregisters und des Abfallbegleitscheins (FIR) – Aktualisierungen
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Mit dem Direktorialdekret Nr. 210 vom 31.07.2026, erlassen im Sinne des Art. 21, Abs. 1, Buchst. d) des Dekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit, wurde die Aktualisierung der Modalitäten zum Ausfüllen für die in den Artikeln 4 und 5 desselben Ministerialdekrets vorgesehenen Modelle gemäß den nachstehenden Anlagen genehmigt:
- Anlage 1 – Modalitäten zum Ausfüllen des Modells gemäß Art. 4 „Anleitung zur Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters für Abfälle – Juli 2026“
- Anlage 2 – Modalitäten zum Ausfüllen des Modells gemäß Art. 5 „Anleitung zur Ausfüllung des Abfallbegleitscheins (FIR) – Juli 2026“